6 Stunden von Spa-Francorchamps 8. 5. 2025-10. 5. 2025

REGELN FÜR BESUCHER

Wie bei anderen FIA WEC-Veranstaltungen müssen sich die Besucher des 6-Stunden-Rennens von Spa-Francorchamps an die von den Veranstaltern festgelegten Regeln halten. Im Folgenden finden Sie einen grundlegenden Überblick über diese:

VERBOTENE HANDLUNGEN UND VERHALTENSWEISEN

  • Der Zugang zum Veranstaltungsgelände und der Aufenthalt dort sind ausnahmslos zu den Öffnungszeiten gestattet. Das Übernachten oder Zelten auf dem Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
  • Achten Sie darauf, die Treppen und Fluchtwege nicht zu versperren. Das Überklettern und Sitzen auf den Zäunen oder Absperrungen ist verboten.
  • Es ist verboten, Tiere mitzubringen.
  • Wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, dürfen Sie das Veranstaltungsgelände nicht betreten oder können des Geländes verwiesen werden. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
  • Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Veranstalters dürfen Sie im gesamten Bereich, einschließlich des Vorplatzes, keine Plakate aufstellen und aushängen.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände werden offizielle Merchandising-Artikel verkauft. Kaufen Sie keine Waren von nicht offiziellen Händlern. Versuchen Sie außerdem nicht, Waren zu verkaufen oder zu verteilen, auch wenn diese kostenlos wären.
  • .Der Einsatz unbemannter Geräte (z. B. Drohnen) oder Modellflugzeuge/unbemannte Luftfahrzeuge ist auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.

ERLAUBTE GEGENSTÄNDE AUF DER RENNSTRECKE SPA-FRANCORCHAMPS

  • Sie dürfen Ihre eigenen Speisen und Getränke (außer alkoholischen Getränken) zu der Veranstaltung mitbringen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Glasbehälter streng verboten sind.
  • Funktionsfähige Mobiltelefone
  • Fotoapparate, Film- und Videokameras mit Batterien für den privaten Gebrauch und NICHT für kommerzielle Zwecke (z. B. KEINE fernsehtauglichen Videokameras)
  • Blindenstöcke, Gehhilfen
  • Schlüsselanhänger, Handtaschenketten
  • Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch
  • Fahnenmasten bis zu 1,6 m oder weniger als 2 cm Durchmesser, wenn sie die Sicht nicht behindern. Im Allgemeinen kann der Zugang zu den Ständen verweigert werden, wenn Fahnenmasten mitgebracht werden.
  • Kommerziell erhältliche Taschenfeuerzeuge
  • Ferngläser
  • Kompakte Sonnenschirme und Schirme im Stehplatzbereich
  • Klappstühle und Klappsessel im Stehbereich
  • Plastikflaschen und Getränkedosen

VERBOTENE GEGENSTÄNDE AUF DER RENNSTRECKE SPA-FRANCORCHAMPS

  • Die Verwendung von professionellen Fernseh- oder Videokameras und Geräten für professionelle Tonaufnahmen ist strengstens untersagt.
  • Getränkebehälter aus Glas- und andere zerbrechlichen Flaschen (ausgenommen unzerbrechliche Kunststoffflaschen und handelsübliche Dosen)
  • Grills, Kochherde und andere Geräte zur Zubereitung von Speisen
  • Waffen jeglicher Art und Gegenstände, die eine waffenähnliche Wirkung haben, wie Messer, Pfeile usw.
  • Artikel und Gegenstände, die als Waffen oder Geschosse verwendet werden können, insbesondere Metallgegenstände wie abnehmbare Ketten, Eisenstangen und Eisenstücke
  • Laserpointer aller Art
  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art; allgemein ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Rauchbomben, Brandsätzen, Stöcken, Stangen, Garten- und anderen großen Schirmen, Glasflaschen, Steinen, Stich-, Schneid- und Hiebwerkzeugen sowie Waffen aller Art verboten
  • Sonnenschirme im Sitzbereich
  • Drogen und Stimulanzien
  • Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial
  • (Haus-)Tiere
  • Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Stoffe oder Behälter mit gesundheitsgefährdenden oder leicht entzündlichen Stoffen
  • Sperrige Gegenstände, einschließlich Gerüsten, Leitern, Fahrrädern, Skateboards, (elektrischen) Rollern, Segways und Hand- oder Rollerkarren.
  • Sperrige, große Taschen, große Rucksäcke, Koffer und Sporttaschen dürfen nicht auf die Tribünen mitgenommen werden. Als sperrige Gepäckstücke im Sinne dieser Bestimmung gelten alle Gegenstände, die nicht im Kassenbereich verstaut werden können.
  • Strandunterstände, Zelte, Pagoden oder ähnliche Bauten und Konstruktionen.

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